Die Aufsuchung, Erschließung und Verwertung von Öl- und Gasvorkommen wird in Deutschland durch das Bundesberggesetz („Bundesberggesetz“ oder „BBergG“) geregelt. Vor Beginn der Explorationsarbeiten oder der Produktion ist es notwendig eine Erlaubnis oder Bewilligung zu beantragen und erteilt zu bekommen.
Das Bundesberggesetz unterscheidet zwischen Explorations- und Produktionskonzessionen:
Für die Zuteilung einer bergbaulichen Konzession ist den Behörden eine detaillierte technische Planung aller beabsichtigten Explorations- oder Produktionsarbeiten vorzulegen. Sie muss vom jeweiligen Bundesland durch Fachbehörden (Bergämter) genehmigt werden.
Der Inhaber einer Gewinnungsbeteiligung muss auf sämtliche geförderte Ressourcen Lizenzgebühren („Förderzins“) entrichten. Um rohstoffarme Bundesländer nicht zu benachteiligen, wird der Förderzins dem Länderfinanzausgleich zugeschlagen. Derzeit liegt der Förderzins für die Erdgasgewinnung bei 30 Prozent. Er wird unabhängig von anderen Unternehmensbesteuerungen erhoben.
Vermilion unterstützt die aktuellen Diskussionen zum Berg- und Wasserrecht, die eine stärkere Verbindung zwischen Umwelt- und Bergbauinteressen herstellen und eine verstärkte Einbindung von Öffentlichkeit und Verwaltung fordern. Wir werden entsprechende neue Vorschriften schon vor ihrem Inkrafttreten befolgen.
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